
Mountain-EOD Kampfmittelräumung

Ihr Experte für die präzise und effiziente Räumung von Kampfmitteln in
jedem Gelände.
Wir bieten professionelle Lösungen für Ihre Sicherheit.

Obwohl die großen Kriege längst vorbei sind, zeugen unsere Landschaften noch immer von den Spuren vergangener Konflikte.
Kampfmittel können auch heute noch jederzeit zur Gefahr werden – sei es bei Bauvorhaben, in der Landwirtschaft oder im alltäglichen Leben. Diese Altlasten bedrohen nicht nur die Sicherheit der Menschen, sondern beeinträchtigen auch die Umwelt und die Weiterentwicklung unserer Regionen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den sicheren Umgang mit diesen historischen Belastungen zu gewährleisten – für eine unbedenkliche und nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen.
Unsere kontinuierliche Arbeit in der Kampfmittelräumung ist daher von zentraler Bedeutung: Sie schützt Leben und schafft die Grundlage für sichere, zukunftsfähige Projekte. Indem wir alte Gefahrenquellen gezielt identifizieren und fachgerecht beseitigen, sorgen wir dafür, dass die Schatten der Vergangenheit unsere Zukunft nicht gefährden.

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Unsere Leistungen
Wie häufig werden Kampfmittel gefunden?
Alleine in Bayern werden jährlich erhebliche Mengen an Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt und beseitigt. Hier eine Übersicht der letzten Jahre: 2019: Etwa 230 Tonnen Kampfmittel wurden beseitigt, darunter über 100 Blindgänger alliierter Spreng- und Splitterbomben. 2020: Rund 150 Tonnen Kampfmittel wurden beseitigt, einschließlich 63 alliierter Spreng- und Splitterbomben.. 2023: Etwa 126 Tonnen Kampfmittel wurden beseitigt, darunter 25 alliierter Spreng- und Splitterbomben. .
Verhalten bei zufälligem Auffinden von Kampfmitteln
ARBEITEN UNVERZÜGLICH Einstellen ! Verlassen Sie umgehend den Gefahrenbereich und sperren Sie diesen großflächig ab. Informieren Sie sofort die zuständigen Ansprechpartner und alarmieren Sie die Polizei unter 110. Begeben Sie sich zum Sammelpunkt und führen Sie eine Anwesenheitskontrolle des Personals durch. Stellen Sie sicher, dass niemand mehr im Gefahrenbereich verweilt!
Sorgfaltspflichten im Bau: Baugrundrisiko und Arbeitsschutzgesetz
In der Regel wird der Baugrund durch den Bauherrn in den Bauvertrag eingebracht. Dabei sichert er dem Auftragnehmer zu, dass keine Gefahren vom Baugrund ausgehen – eine Sorgfaltspflicht, die allgemein als Baugrundrisiko bekannt ist. Der Bauherr ist als "Zustandsstörer" verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstückes. Der Bauunternehmer hingegen haftet gegenüber seinen Mitarbeitern im Rahmen des Arbeitsschutzgesetz. Es liegt in seiner Verantwortung, alle potenziellen Gefahrenquellen zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen.
Wir beseitigen
verborgene
Gefahren!



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